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VG Wiesbaden, 04.06.2013 - 3 O 1378/12.WI |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 15 Abs 2 RVG, § 13 RVG, Nr 3100 RVG-VV, Nr 7002 RVG-VV
Zur Kostenfestsetzung bei abgetrennten Verfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zur Kostenfestsetzung bei abgetrennten Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 24 W 28/09
Anwaltsgebühren im Falle der Prozesstrennung
Auszug aus VG Wiesbaden, 04.06.2013 - 3 O 1378/12
Sich entsprechende Gebühren kann er aber nicht nebeneinander verlangen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.05.2009 - I-24 W 28/09, 24 W 28/09 -, zitiert nach Juris;… Gerold/Schmidt RVG, 20. Auflage, VV 3100 RdNr. 104 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - 2 O 154/09
Erinnerung gegen Kostenfestsetzung - Berichtigung bei offenbarer Unrichtigkeit
Auszug aus VG Wiesbaden, 04.06.2013 - 3 O 1378/12
Das setzt voraus, dass der Rechtsanwalt auch nach der Abtrennung eine Tätigkeit zur Ausführung des Auftrags vorgenommen hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.07.2010 - 2 O 154/09 -). - VGH Hessen, 24.08.2012 - 3 F 1152/12
Kostenfestsetzung bei abgetrenntem Verfahren
Auszug aus VG Wiesbaden, 04.06.2013 - 3 O 1378/12
Dies ist nicht der Fall, wenn der Anwalt - wie hier - lediglich noch das Empfangsbekenntnis bezüglich des Einstellungsbeschlusses zurücksendet und den Beschluss an seinen Mandanten weiterleitet (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24.08.2012 - 3 F 1152/12 -).
- VG Würzburg, 08.01.2016 - W 4 M 15.1087
Kostenfestsetzung bei Abtrennung erledigter Verfahren
Für den Fall der Abtrennung erledigter Verfahren gilt, dass zwar aus dem Gesamtstreitwert (hier 20.000,00 EUR) Kostenfestsetzung beantragt werden kann, die Kosten aber anteilig auf die Verfahren zu verteilen sind (VG Wiesbaden, B.v. 4.6.2013 - 3 O 1378/12.WI - juris). - VG München, 13.10.2015 - M 11 M 15.4169
Kostenerinnerung nach Verfahrenstrennung wegen Klagerücknahme nach mündlicher …
Grundsätzlich hat zwar der Kostengläubiger bei Abtrennung eines Verfahrens das Wahlrecht, ob er die Gebühren (einmal) aus dem Gesamtstreitwert oder jeweils aus dem Streitwert der getrennten Verfahren geltend machen will (VG Wiesbaden, Beschluss vom 4. Juni 2013, AZ. 3 O 1378/12.WI).